Sollten Sie einen oder mehrere der vereinbarten Termine nicht wahrnehmen können, kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich hier persönlich.
Bei unbegründetem Nichterscheinen behalten wir uns das Recht vor, ein Ausfallhonorar von EUR 100 pro Termin in Rechnung zu stellen.
Ebenso wird dieser Betrag in Rechnung gestellt, wenn ein vereinbarter Termin aus einem anderen Grund, welcher in Ihrem Verschulden liegt, nicht wahrgenommen werden kann, beispielsweise bei fehlender ärztlicher Zuweisung beim ersten Termin, deutlich zu spätes Kommen zum Termin
(20 Minuten und mehr) usw.
Praxisgemeinschaft für Klinische Psychologie
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4240 Freistadt
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