AKTUELL: Aufgrund begrenzter Kapazitäten können aktuell keine Termine für Abklärungen des Autismus-Spektrums vergeben werden.

Wir sind SpezialistInnen für

Beratung & Behandlung

Waffenpsychologische
Gutachten

Klinisch-psychologische

Diagnostik

Diagnostik

für Kinder und Jugendliche

  • zur Entwicklungsstanderhebung 
  • zur Abklärung schulischer Leistungsschwierigkeiten
  • Begabungsabklärungen, Intelligenz- und Leistungsdiagnostik
  • bei Verhaltens- und/oder emotionalen Auffälligkeiten
  • bei Problemen in den sozialen und/oder kommunikativen Fähigkeiten
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Klinisch-psychologische

Diagnostik

Diagnostik

bei Erwachsenen

  • zur Abklärung psychischer Auffälligkeiten und Leidenszustände
  • bei psychischen Belastungssymptomen
  • bei Verdacht auf Beeinträchtigung der (kognitiven) Leistungsfähigkeit
  • bei Schwierigkeiten in der Verhaltens- und/oder Emotionsregulation
  • Begabungsabklärungen, Intelligenz- und Leistungsdiagnostik

Beratung & Behandlung

  • kindzentrierte Spieltherapie 
  • klinisch-psychologische Behandlung
  • (schul)leistungsspezifische Trainings

Beratung & Behandlung

für Kinder und Jugendliche

für Erwachsene

  • klinisch-psychologische Beratung und Behandlung
  • kognitives Training
  • Supervision

Eltern- & Erziehungsberatung

  • allgemeine Eltern- & Erziehungsberatung
  • Beratung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß §95 Abs. 1a AußStrG
  • Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach §107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG

Waffenpsychologische Gutachten

Waffenpsychologische Gutachten

Laut dem (aktuell) geltenden Waffengesetz, welches am 28.04.2026 in Kraft getreten ist, dürfen BewerberInnen eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Waffenpass (WP) erst ab einem Alter von 25 Jahren beantragen. Die Behörde verlangt in diesem Zusammenhang die Beibringung eines klinisch-psychologischen Gutachtens hinsichtlich der Verlässlichkeit. Die Fragestellung lautet, ob die betreffende Person unter psychischer Belastung dazu neigt, mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden.

Männliche Bewerber haben zudem im Rahmen des waffenrechtlichen Verfahrens eine Überprüfung hinsichtlich ihrer Eignung für den Präsenz- oder Ausbildungsdienst bzw. des bereits geleisteten Wehr- oder Zivildienstes zu durchlaufen. Sofern dies für die Erstellung des Gutachtens erforderlich ist, wird das Ergebnis dieser Überprüfung an die beauftragte Begutachtungsstelle übermittelt. Dies kann auch die Information beinhalten, ob im Zuge der Stellung aufgrund psychologischer Auffälligkeiten eine Untauglichkeit festgestellt wurde.

 

Untersuchungsort: Freistadt/OÖ oder Zwett/NÖ
Bei Erstantrag um eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Waffenpass (WP)

 

Dauer: ca. 3 Std.
Honorar: € 813,60,- inkl. Mwst. (Tarif lt. §4(1) Änderung der 1. WaffV gesetzlich festgelegt)

Reh-Nebel

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