Klinisch-psychologische

Beratung & Behandlung

Beratung & Behandlung

für Kinder und Jugendliche

Kindzentrierte Spieltherapie (3.- ca. 7. Lebensjahr)  bzw.  Klinisch-psychologische Behandlung  mit folgenden Schwerpunkten:

  • soziale Kompetenz
  • Stress- und Emotionsregulation
  • Reduktion von Ängsten (und Schüchternheit)
  • Umgang mit Aggressionen
  • Förderung des Selbstwertes und des Selbstbewusstseins
  • Förderung der Alltagskompetenz und Selbständigkeit
  • Reduktion und Behandlung psychosomatischer Beschwerden (Einnässen, Einkoten, körperliche Beschwerden ohne medizinisch nachweisbaren Grund usw.)

(Schul)leistungsspezifische Trainings

  • iSe Lern- und Arbeitsverhaltenstraining
  • Förderung der exekutiven Funktionen (z.B. Handlungsplanung, Selbstorganisation etc.) und Wahrnehmungsverarbeitung
  • Aufmerksamkeits- und Konzentrationstraining
  • Merk- und Gedächtnistraining
  • symptomorientiertes Lese- und Rechtschreibtraining (Legasthenietraining)
  • symptomorientiertes Rechentraining (Dyskalkulietraining)
  • Hausübungscoaching

Tiergestützte Therapie mit unserer einzigartigen Hündin Luna 

  • Unterstützung in der Behandlung von Ängsten und sozial-emotionalen Schwierigkeiten
  • Erlernen von Regeln und Grenzen
  • Unterstützung im Abbau aggressiver Verhaltensweisen
  • Steigerung des Selbstvertrauens etc.
Klinisch-psychologische

Beratung & Behandlung

Beratung & Behandlung

für Erwachsene

Klinisch-psychologische Beratung und Behandlung  

  • Unterstützung bei der Bewältigung psychischer, sozialer und körperlicher Beeinträchtigungen und Erkrankungen
  • Linderung und, wenn möglich, Beseitigung von Leidenszuständen 
  • Steigerung der Lebensqualität
  • Anwendung individuell angepasster Behandlungsansätze:  z.B. Angstbewältigungstraining, klinisch-psychologische Schmerzbehandlung, Training sozialer und emotionaler Kompetenz, kognitive Umstrukturierung, Psychoedukation, Achtsamkeitstraining, Entspannungsmethoden etc.

kognitives Training

  • Steigerung der Aufmerksamkeit und Merkfähigkeit sowie Förderung der Gedächtnisfunktionen 

Supervision

  • als Möglichkeit, das berufliche  Handeln zu prüfen und zu verbessern (Einzel- oder Teamsupervision)
Allgemeine

Eltern & Erziehungsberatung

Eltern & Erziehungsberatung

In der Erziehung von Kindern tauchen immer wieder größere und kleinere Probleme auf. Wir geben Ihnen im Rahmen der Erziehungsberatung die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe zu holen.

fam-beratung

Beratung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß §95 Abs. 1a AußStrG

Vor einer einvernehmlichen Scheidung haben Eltern minderjähriger Kinder nach § 95 Abs. 1a AußStrG verpflichtend eine Beratung zu absolvieren.

Beratungsinhalte:

  • Bedürfnisse und das emotionale Erleben von Kindern in der Trennungssituation der  Eltern
  • mögliche Reaktionen von Kindern in elterlichen Trennungs- und Scheidungssituationen, elterliche Handlungen, die für ihre Kinder entlastend sind
  • Informationen zu einer kindgerechten Gestaltung der Kontaktregelung für die Zeit nach der Trennung und der Übergabesituation
  • Informationen zur Gestaltung des familiären Alltags nach der Trennungsphase

Die Beratung findet nicht in Anwesenheit der Kinder statt.

Die Inhalte und das Setting unserer Beratungen orientieren sich an den Qualitätsstandards und Empfehlungen des Bundesministeriums für Familien und Jugend (2013).

 

Teilnahmebestätigung:

Die Teilnahmebestätigung wird am Ende der Veranstaltung ausgestellt und dient als Nachweis für die Absolvierung der gesetzlich vorgesehenen Beratung zur Vorlage bei Gericht.

Besuchsbegleitung nach § 111 AußStrG

Besuchsbegleitung versteht sich als Angebot, den persönlichen Kontakt zwischen minderjährigen Kindern und besuchsberechtigten Personen zu ermöglich. Im Beisein einer fachlich qualifizierten Besuchsbegleitung kann das Kind (die Kinder) in geschützter und kindgerechter Atmosphäre Zeit mit der besuchsberechtigten Person verbringen.

 

Die Besuchsbegleitung ist eine vorübergehende Maßnahme, die zu einer eigenverantwortlichen Besuchsregelung führen soll.
Die Besuchsbegleitung unterliegt der Verschwiegenheit, mit Ausnahme der Berichtspflicht gegenüber dem Gericht.

 

Kosten auf Anfrage, Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Sozialtarifs.

Familien-, Eltern- oder Erziehungsberatung nach §107 Abs. 3 Z. 1 AußStrG

Gerichtlich angeordnete Erziehungsberatung

Das Gericht kann in Verfahren über die Obsorge oder die persönlichen Kontakte Eltern zur Inanspruchnahme einer Erziehungsberatung verpflichten, wenn es gilt, dadurch das Kindeswohl zu fördern.

Vorrangiges Ziel der Anordnung einer Erziehungsberatung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ist die Sicherung des Kindeswohls. Die aktuellen und mittelfristigen Entwicklungsbedingungen der Kinder in Konfliktsituationen zwischen ihren Eltern können dadurch erheblich verbessert werden, dass die Kinder emotionale Entlastung und gezielte Unterstützung erfahren. Die Eltern erhalten in der Beratung Hilfestellungen zur Überwindung gravierender Kommunikationsprobleme und zur Gestaltung neuer Formen der elterlichen Kooperation. Dazu gehört u.a. die Vermittlung von Wissen darüber, was Kinder entlastet und stützt und elterliche Konflikte wirksam vermindert.

In der Regel sollen beide Elternteile vereinbarte Beratungsstunden gemeinsam in Anspruch nehmen und durch dieses gemeinsame Erarbeiten und Erreichen der Ziele einer verordneten Erziehungsberatung einen wesentlichen Beitrag zum Wohl der Kinder leisten. Die Kinder sind in den Beratungseinheiten nicht anwesend.

Die Inhalte und das Setting unserer Beratungen orientieren sich an den Qualitätsstandards und Empfehlungen des Bundesministeriums für Familien und Jugend (2016).

Die Anordnung einer Beratung nach § 107 Abs. 3 Z 1 AußStrG obliegt ausschließlich dem/der im jeweiligen Pflegschaftsverfahren zuständigen Richter/in. Mit Gerichtsbeschluss werden die Mindeststundenanzahl und der Beratungszeitraum festgelegt.

Teilnahmebestätigung:

Die Eltern haben dem Gericht eine Bestätigung über den Beginn der Beratung vorzulegen. Diese wird nach dem ersten Beratungstermin ausgestellt. Nach Absolvierung der im Beschluss vorgegebenen Beratungseinheiten erhalten die Eltern eine weitere Teilnahmebestätigung zur Weiterleitung an das Gericht, um dieses über die Erfüllung des gerichtlichen Auftrags zu informieren. 

Häufige Fragen & Antworten

Häufige Fragen & Antworten

Was ist und wie wirkt klinisch-psychologische Behandlung?

Klinisch-psychologische Behandlung ist eine auf wissenschaftlicher Forschung basierende professionelle Unterstützung bei der Bewältigung psychischer, sozialer und körperlicher Beeinträchtigungen und Erkrankungen.

Die klinisch-psychologische Behandlung hat zum Ziel psychische Störungen bzw. Leidenszustände zu lindern oder zu beseitigen, sowie Menschen darin zu unterstützen, Belastungen und Krisen besser bewältigen zu können um die Lebensqualität zu steigern. Dazu kombinieren Klinische PsychologInnen eine Vielzahl von Behandlungsansätzen, die sich aufgrund wissenschaftlicher Untersuchungen als effektiv erwiesen haben und orientieren sich an erforschten Modellen und Methoden der Psychologie.

Die Klinischen PsychologInnen setzen ihre Behandlung konkret an der jeweiligen Störung bzw. dem jeweiligen Problem an und stützen ihre Vorgangsweise auf sorgfältige diagnostische Untersuchungen und wissenschaftliche Theorien.

Für viele Erkrankungen gibt es spezielle Behandlungsprogramme: z.B. Behandlung von Traumafolgestörungen, Depressionen, Angstbewältigungstraining, klinisch-psychologische Schmerzbehandlung.

Eine Vielzahl an Methoden z.B.  Training sozialer und emotionaler Kompetenz, kognitive Umstrukturierung, Psychoedukation, Achtsamkeitstraining, Entspannungsmethoden etc. ermöglichen eine umfassende und auf die individuelle Situation abgestimmte Behandlung. ermöglichen eine umfassende und auf die individuelle Situation abgestimmte Behandlung.

Klinisch-psychologische Behandlung besteht gleichberechtigt neben anderen Heilverfahren, wie z.B. der medizinischen Behandlung oder der Psychotherapie.

Im Bedarfsfall kooperieren Klinische PsychologInnen mit anderen Berufsgruppen (z.B. FachärztInnen für Psychiatrie, PädagogInnen, LogopädInnen, etc.).

In Österreich ist die Ausbildung zum/zur Klinischen PsychologIn gesetzlich geregelt. Diese Ausbildung kann ausschließlich von Personen absolviert werden, welche das Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen haben. Zusätzlich zum fünfjährigen Masterstudium der Psychologie ist eine ein- bis zweijährige, theoretische sowie praktische, postgraduelle Fachausbildung zu absolvieren.

 

Für Klinische PsychologInnen sind kontinuierliche Fort-und Weiterbildungen verpflichtend.

Zu Beginn der Behandlung wird ein gemeinsames Ziel definiert, Erwartungen abgeklärt und mögliche Probleme eingegrenzt, um danach mittels Gesprächen, Übungen und Trainings eine Veränderung in Gang zu setzen. Ein wichtiger Bestandteil der Behandlung ist der Transfer der Behandlungsinhalte in den Alltag und die kontinuierliche Reflektion des Veränderungsprozesses mit Ihrer/Ihrem Klinischen PsychologIn.

Der klinisch-psychologischen Behandlung geht eine detaillierte klinisch-psychologische Diagnostik voraus.

Die Terminvereinbarung erfolgt über das Ausfüllen eines Anmeldeformulars. Unser Büro meldet sich daraufhin innerhalb zweier Werktage bei Ihnen, um die konkrete Terminvereinbarung durchzuführen. Gerne können Sie sich hier persönlich über das Anmeldeprozedere informieren. Eine klinisch-psychologische Diagnostik bzw. Behandlung wird nur an zuvor vereinbarten Terminen durchgeführt.

Klinisch-psychologische Behandlung umfasst Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppenbehandlungen. Klinisch-psychologische Behandlung wird sowohl stationär, teilstationär als auch ambulant in freier Praxis angeboten. Zur Zielgruppe gehören Kinder und Jugendliche, Erwachsene und betagte Menschen.

Klinisch-psychologische Behandlung ist effizient – die Dauer ist jedoch immer abhängig vom Störungsbild bzw. der Problemstellung und der Zielsetzung.

 

Eine regelmäßige Frequenz wird empfohlen und ist genauso wie die voraussichtliche Dauer mit dem/der Klinischen PsychologIn zu Beginn der Behandlung zu vereinbaren.

Ein Wechsel des/der BehandlerIn sollte in der Regel nicht erfolgen. Sollte zwischen BehandlerIn und KlientIn/PatientIn keine ausreichende Gesprächs- bzw. Vertrauensbasis aufgebaut werden können, ist ein Wechsel jedoch ehestmöglich empfehlenswert. Der/die Klinische PsychologIn ist darüber rechtzeitig von der/dem KlientIn/PatientIn zu informieren.

Klinische PsychologInnen bieten für alle Altersgruppen professionelle Unterstützung bei der Bewältigung vorwiegend psychischer, aber auch sozialer und körperlicher Beeinträchtigungen, Störungen und Problematiken an. Klinisch-psychologische Behandlung kann beispielsweise helfen bei:


  • Psychischen Problemen und Erkrankungen, wie z. B. Panikattacken, Depressionen, Ess-Störungen
  • Psychosomatischen Beschwerden, wie z. B. chronischen Schmerzen und Schlafstörungen
  • Akutem und chronischem Stress
  • Drohender oder bereits bestehender Abhängigkeiten von Alkohol, Nikotin und Drogen und verhaltensbezogenen Süchte, wie z. B. Spielsucht
  • Schwierigkeiten bei der sozialen Kontaktaufnahme
  • Seelischen Belastungen infolge lebensbedrohlicher oder chronischer körperlicher Erkrankungen, wie z. B. Krebs oder der multiplen Sklerose
  • Dem Umgang mit schwierigen Lebenssituationen und akuten Krisen, z.B. ausgelöst durch Arbeitsplatzverlust, Tod oder Trennung von nahestehenden Personen, Krankheit, erlebter Gewalt oder Katastrophen
  • Altersdepression und Demenz
  • Entwicklungsstörungen bei Kindern und Jugendlichen, uvm.

Haben Sie
weitere Fragen?



Haben Sie
weitere Fragen?

Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht!