Besuchsbegleitung versteht sich als Angebot, den persönlichen Kontakt zwischen minderjährigen Kindern und besuchsberechtigten Personen zu ermöglich. Im Beisein einer fachlich qualifizierten Besuchsbegleitung kann das Kind (die Kinder) in geschützter und kindgerechter Atmosphäre Zeit mit der besuchsberechtigten Person verbringen.
Die Besuchsbegleitung ist eine vorübergehende Maßnahme, die zu einer eigenverantwortlichen Besuchsregelung führen soll.
Die Besuchsbegleitung unterliegt der Verschwiegenheit, mit Ausnahme der Berichtspflicht gegenüber dem Gericht.
Kosten auf Anfrage, Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Sozialtarifs.
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